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Carport & Terrassenüberdachung Genehmigung in Niedersachsen, was müssen Sie beachten?

Bei jedem Bauprojekt müssen bestimmte Regeln und Bestimmungen eingehalten werden. Welche das sind und was Sie beachten müssen erfahren Sie hier.

  • Was ist eine Baugenehmigung ?
  • Für welche Bauten benötige ich einen Bauantrag?
  • Sonderregelungen für Carports und Terrassendächer
  • Was gilt es noch zu beachten?
  • Wer erstellt einen Bauantrag?

Was ist eine Baugenehmigung?

Leider kann ein Hausbesitzer in Niedersachsen nicht einfach auf seinen Grundstück nach  Lust und Laune ein Carport oder eine Terrassenüberdachung bauen. Es müssen bestimmte Richtlinien eingehalten werden. Das ist auch gut so weil ansonsten bestimmt viele Grundstücke zugebaut wären und die Nachbarn darunter leiden würden. Die Baugenehmigung ist eine Bescheinigung der zu gehörigen  Baubehörde und berechtigt Sie Ihren Bau auszuführen. 

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Für welche Bauten benötige ich einen Bauantrag?

Vor dem Baubeginn stellen sich meistens viele Fragen, so auch nach den Bauantrag. Brauch ich diesen schon für ein Gartenhäuschen oder eine kleine Überdachung für das Brennholz? 

Grundsätzlich sind in Niedersachsen für alle Bauten die keine fliegenden Bauten darstellen eine Genehmigung notwendig.  Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen die befristet aufgebaut sind und wieder abgebaut werden. Durch eine Bauvoranfrage können sie bei dem Bauamt schon im voraus erfragen ob einer Baugenehmigung etwas im Wege steht, an dieser Entscheidung ist die Baubehörde drei Jahre gebunden. 

Sonderregelungen für Carports und Terrassendächer

Seit einigen Jahren ist es auch in Niedersachsen möglich nach Befolgung bestimmter Auflagen ein Carport oder eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung zu errichten. 

Wenn Sie folgende Regelungen einhalten können Sie grundsätzlich ein Carport oder eine Terrassenüberdachung in Niedersachsen ohne Baugenehmigung erstellen: 

 

Sie dürfen die Grundfläche von 30m² auf Ihrem Grundstück nicht überschreiten. 

Sie müssen den zulässigen Mindestabstand zur öffentlichen Straße einhalten.

Sie müssen den zulässigen Mindestabstand zu Ihrem Nachbarn einhalten. 

Sie dürfen an der Grenze zu Ihrem Nachbarn nicht länger als 9 Meter bauen. 

Es muss ggf. dem Bebauungsplan gefolgt werden. 

Dennoch ist es ratsam vorher bei dem zuständigen Bauamt nach zu fragen ob dennoch gewisse Punkte dagegen sprechen. 

Was gilt es noch zu beachten?

In Deutschland kann man nicht ´ganz alleine bestimmen wie das zukünftige Traumhaus oder auch Anbauten aussehen sollen. Es gibt da noch den Bebauungsplan der sich zwar an die gültigen Bestimmungen hält aber von den Gemeinden selbst festgelegt wird. Der Bebauungsplan weicht meist von Stadtteil zu Stadtteil ab. Er legt wichtige Indikatoren wie zB. die Dachform, Materialien, Größen, Maße oder auch die Farben fest. Bevor also ein Carport gebaut wird sollte hier ein Blick rein geworfen werden, wenn später nicht böse Überraschungen aufkommen sollen. 

Wer erstellt einen Bauantrag?

Ein Bauantrag wird von einer Bauvorlageberechtigten Person erstellt, meist ein Architekt oder ein Ingenieur. Aber auch berechtigte Handwerksmeister können Bauvorlageberechtigt sein. Dieser kann Sie im Vorfeld zur Ihrem geplanten Bauprojekt beraten und die unzähligen Bestimmungen eingrenzen. 

Für einen Bauantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bauzeichnung
  • Bauantragsformular
  • Flurkarte 1:500, nicht älter als 6 Monate
  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibung
  • Lageplan des Baugrundstücks
  • ggf. Statik 
  • Unterschrift des Bauvorlageberechtigten 

Sie benötigen Hilfe rund um das Thema Überdachungen und baugenehmigungsverfahren? Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns einfach an unter: 05451/16786